Versagung des Vorsteuerabzuges, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/219ÖStZB 2022, 571 Heft 20 v. 2.11.2022