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Kommunalsteuerbefreiung bei der Vermittlung von Pflegepersonal

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/214ÖStZB 2022, 555 Heft 20 v. 2.11.2022

KommStG: § 8 Z 2

BAO: § 40 Abs 1

Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen, sind von der Kommunalsteuer befreit.

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