Besteuerung des Verbrauchs von Energieerzeugnissen innerhalb des Betriebsgeländes eines Betriebs, in dem sie erzeugt worden sind, für die Herstellung von Endenergieerzeugnissen, wenn bei diesem Verbrauch zwangsläufig auch nicht energetische Erzeugnisse gewonnen werden
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/7ÖStZB 2022, 30 Heft 1 und 2 v. 15.1.2022