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Besteuerung des Verbrauchs von Energieerzeugnissen innerhalb des Betriebsgeländes eines Betriebs, in dem sie erzeugt worden sind, für die Herstellung von Endenergieerzeugnissen, wenn bei diesem Verbrauch zwangsläufig auch nicht energetische Erzeugnisse gewonnen werden

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/7ÖStZB 2022, 30 Heft 1 und 2 v. 15.1.2022

Verbrauchsteuer

Richtlinie 2003/96/EG : Art 21 Abs 3

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