KStG 1988: § 12 Abs 2
Hält eine Holdinggesellschaft Beteiligungen (hier: an Banken in Zentral- und Osteuropa) und schließt sie iZm diesen Auslandsbeteiligungen Kurssicherungsgeschäfte ab, deren Ziel die Absicherung des (nur) im Konzernabschluss der Holdinggesellschaft ausgewiesenen Eigenkapitals der