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Verdeckte Ausschüttung auch bei Nichtvorliegen eines Gewinnes

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/183ÖStZB 2022, 467 Heft 17 v. 15.9.2022

EStG 1988: § 4 Abs 12, § 27

KStG 1988: § 8 Abs 2

Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen, außer es wird der Nachweis erbracht, dass eine Einlagenrückzahlung vorliegt.

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