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Vorsteuerabzug bei untergeordneter privater Verwendung eines Betriebsgebäudes

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/172ÖStZB 2022, 434 Heft 15 und 16 v. 2.8.2022

UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit a

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a

Wird von einer untergeordneten privaten Verwendung eines Betriebsgebäudes (hier: 2,76 % der Gesamtnutzfläche) ausgegangen und für das Gebäude für die Jahre 2007 bis 2009 zur Gänze ein Vorsteuerabzug geltend gemacht, so sind auch Erwägungen zum Vorliegen eines Verwendungseigenverbrauch anzustellen.

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