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Kommunalsteuerbefreiung einer Krankenanstalt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/166ÖStZB 2022, 415 Heft 14 v. 15.7.2022

KommStG: § 8 Z 2

Gemäß § 8 Z 2 KommStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen von der Kommunalsteuer befreit, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen.

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