EStG 1988: § 30
KStG 1988: § 7 Abs 3, § 24 Abs 3 Z 4
Die Einkünfte aus der Veräußerung von Liegenschaften, deren Bewirtschaftung (hier: Vermietung) als Liebhaberei beurteilt wird, durch eine Kapitalgesellschaft sind gem § 30 EStG 1988 (unter Beachtung des § 12 Abs 2 letzter Satz KStG 1988) zu ermitteln und als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern.