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Normverbrauchsabgabe - CO2-Emissionswert eines Wohnmobils

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/155ÖStZB 2022, 380 Heft 13 v. 1.7.2022

NoVAG: § 6 Abs 4 Z 2 idF BGBl I 2014/13

Liegen weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert für das verfahrensgegenständliche Wohnmobil vor, ist gem § 6 Abs 4 Z 2 NoVAG der CO 2 -Emissionswert mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt anzunehmen, im vorliegenden Fall daher mit 192 g/km.

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