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Verpflichtung zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung bei behaupteter Gesetzwidrigkeit der Sachbezugswerteverordnung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/151ÖStZB 2022, 374 Heft 13 v. 1.7.2022

BAO: § 262 Abs 3

Gemäß § 262 Abs 3 BAO ist keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen und die Bescheidbeschwerde unverzüglich dem Verwaltungsgericht vorzulegen, wenn in der Bescheidbeschwerde "lediglich" die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen behauptet wird.

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