FLAG: § 2 Abs 1 lit e idF BGBl I 2010/111
Beendet der Sohn im Februar 2016 seinen Präsenzdienst und nimmt er sodann - nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung im Frühjahr 2016 - im Oktober 2016 das Bachelorstudium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften