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Familienbeihilfe zwischen Präsenzdienst und Studium

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/131ÖStZB 2022, 337 Heft 12 v. 14.6.2022

FLAG: § 2 Abs 1 lit e idF BGBl I 2010/111

Beendet der Sohn im Februar 2016 seinen Präsenzdienst und nimmt er sodann - nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung im Frühjahr 2016 - im Oktober 2016 das Bachelorstudium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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