EStG 1988: § 124b Z 53
Die Begünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 steht nur dann zu, wenn dem Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist. Kann der Steuerpflichtige hingegen zwischen
EStG 1988: § 124b Z 53
Die Begünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 steht nur dann zu, wenn dem Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist. Kann der Steuerpflichtige hingegen zwischen