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BFG: Aufgabe einer Geschäftschance im Interesse eines verbundenen Unternehmens

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/88ÖStZB 2021, 209 Heft 8 v. 15.4.2021

EStG 1988: § 6 Z 6 lit a

KStG 1988: § 8

Die unentgeltliche Überlassung einer Geschäftschance durch eine Körperschaft an ihren Anteilseigner kann nur dann zu einer verdeckten Ausschüttung führen, wenn der Körperschaft eine bereits hinreichend konkretisierte Geschäftschance, die einen künftigen Vermögensvorteil verkörpert, zuzuordnen ist (vgl Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr (Hrsg), KStG § 8 Rz 195).

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