BAO: § 149 Abs 1
Eine Betriebsprüfung ist mit Abhaltung der Schlussbesprechung, zu der ordnungsgemäß geladen wurde, der steuerliche Vertreter teilgenommen hat und ihm sodann
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BAO: § 149 Abs 1
Eine Betriebsprüfung ist mit Abhaltung der Schlussbesprechung, zu der ordnungsgemäß geladen wurde, der steuerliche Vertreter teilgenommen hat und ihm sodann
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