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BFG: Schlussbesprechung als Beendigungszeitpunkt einer Außenprüfung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/75ÖStZB 2021, 186 Heft 7 v. 6.4.2021

BAO: § 149 Abs 1

Eine Betriebsprüfung ist mit Abhaltung der Schlussbesprechung, zu der ordnungsgemäß geladen wurde, der steuerliche Vertreter teilgenommen hat und ihm sodann

Seite 186


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