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BFG: Mindestkörperschaftsteuer bei formwechselnder Umwandlung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/71ÖStZB 2021, 181 Heft 7 v. 6.4.2021

KStG 1988: § 24 Abs 4 Z 1

AktG: §§ 239 ff

Nach § 24 Abs 4 Z 1 letzter Satz KStG 1988 ist die am Beginn des Kalendervierteljahres bestehende Rechtsform maßgeblich, wenn sich die für die Mindeststeuer maßgebliche Rechtsform während eines Kalendervierteljahres ändert.

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