EStG 1988: § 15
Sachbezugswerteverordnung: § 4 Abs 6 idF BGBl II 2004/467
Bei der Ermittlung Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von Vorführkraftfahrzeugen, die von Kfz-Händlern ihren Arbeitnehmern zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt werden, ist (nach der Rechtslage vor dem Jahr 2020) die Normverbrauchsabgabe außer Ansatz zu lassen. Der Zuschlag von 20 % gem § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung idF BGBl II 2004/467 gleicht nämlich auch den Entfall der Normverbrauchsabgabe aus.