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Sachbezug von Vorführkraftfahrzeugen - keine Hinzurechnung der NoVA (Rechtslage vor 2020)

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/59ÖStZB 2021, 153 Heft 6 v. 15.3.2021

EStG 1988: § 15

Sachbezugswerteverordnung: § 4 Abs 6 idF BGBl II 2004/467

Bei der Ermittlung Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von Vorführkraftfahrzeugen, die von Kfz-Händlern ihren Arbeitnehmern zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt werden, ist (nach der Rechtslage vor dem Jahr 2020) die Normverbrauchsabgabe außer Ansatz zu lassen. Der Zuschlag von 20 % gem § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung idF BGBl II 2004/467 gleicht nämlich auch den Entfall der Normverbrauchsabgabe aus.

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