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BFG: Vergleichszahlung iZm zukünftigen Ansprüchen - Steuerbegünstigung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/54ÖStZB 2021, 145 Heft 6 v. 15.3.2021

EStG 1998: § 67 Abs 8 lit a idF BGBl I 2000/142

Auch die vergleichsweise Abgeltung zukünftiger Ansprüche kann von § 67 Abs 8 lit a EStG 1988 idF des Budgetbegleitgesetzes 2001 erfasst sein. Vom Vergleichsbetrag ist auch diesfalls - nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge iSd § 62 Z 3, 4 und 5 EStG 1988 - ein Fünftel steuerfrei zu belassen.

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