EStG 1988: § 124b Z 53
Schweizer BVG: Art 30c
Steht einer ehemaligen Schweizer Grenzgängerin die Möglichkeit offen, einen " Vorbezug " gem Art 30c Schweizer BVG (zur Schaffung von Wohnungseigentum) zurückzuzahlen, liegt eine " Abfindung " iSd § 124b Z 53 EStG 1988 schon deshalb nicht vor, weil im Zeitpunkt der Auszahlung nicht feststeht, dass mit der Inanspruchnahme des Vorbe-