Die steuerliche Neutralität des Anteilstausches erfordert bei Besteuerungsaufschub die Berücksichtigung später in Kraft getretener steuerlicher Begünstigungen
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/39ÖStZB 2021, 100 Heft 4 v. 15.2.2021