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BFG: Pauschalierte Verwaltungsabgabe bei zollrechtlicher Pflichtverletzung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/37ÖStZB 2021, 97 Heft 4 v. 15.2.2021

ZollR-DG: § 41

ZollR-DV: § 30

Gem § 41 ZollR-DG hat jemand, der zollrechtliche Aufsichts- oder Erhebungsmaßnahmen behindert oder eine sonstige zollrechtliche Pflichtverletzung begeht, ohne dabei den Tatbestand eines Finanzvergehens zu erfüllen, zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten.

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