Anknüpfung der Wiederaufnahmefrist an eine noch nicht veröffentlichte Gerichtsentscheidung widerspricht Grundsatz der Effektivität und Rechtssicherheit
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/17ÖStZB 2021, 62 Heft 3 v. 1.2.2021