EStG 1988: § 15, § 16 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 3 lit d
Rückgezahlte SV-Beiträge iZm Auslandseinkünften, für die Österreich kein Besteuerungsrecht hat, sind lediglich als "Progressionseinkünfte" zu berücksichtigen und somit nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu besteuern.