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Grazer Lustbarkeitsabgabe - Ermittlung des Abgabesatzes

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer LL.M.ÖStZB 2021/246ÖStZB 2021, 691 Heft 23 v. 1.12.2021

Grazer LustAbgO: § 4 idF ABl der Landeshauptstadt Graz

Nr 2003/25, Nr 2015/13 und Nr 2016/2

Abgabengegenstand der Grazer Lustbarkeitsabgabe sind nach § 1 LustAbgO die in Graz abgehaltenen Veranstaltungen.

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