BAO: § 292
GRC: Art 47
Werden im November 2015 Beschwerden gegen Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide erhoben und zugleich - ohne eine gesetzliche Bestimmung anzuführen - Anträge auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt, so dürfen die Anträge auf Gewährung von Verfahrenshilfe vom BFG nicht zurückgewiesen werden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das BFG die Zuständigkeit des BFG - mit Inkrafttreten des § 292 BAO am 1. 1. 2017 - zwischenzeitlich eingetreten ist.