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Keine Belehrungspflicht bzgl Legitimation zur Einbringung einer VfGH-Beschwerde

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer LL.M.ÖStZB 2021/242ÖStZB 2021, 683 Heft 23 v. 1.12.2021

BAO: § 280 Abs 4 idF BGBl I 2014/13

Wurde in der (in einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich enthaltenen) Belehrung nicht darauf hingewiesen, dass eine Beschwerde der belangten Behörde (als Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht; hier: Stadtrat einer Stadtgemeinde) an den VfGH nicht zulässig sei, so verletzt dies nicht die Bestimmung des § 280 Abs 4 BAO.

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