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Keine Verlängerung der Verjährungsfrist durch Schreiben betreffend baurechtlicher Vorschriften

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer LL.M.ÖStZB 2021/241ÖStZB 2021, 682 Heft 23 v. 1.12.2021

BAO: § 209

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