BAO: § 78 Abs 1
IO: § 2 Abs 2, § 59
Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abgabepflichtigen wird das gesamte der Ex-
BAO: § 78 Abs 1
IO: § 2 Abs 2, § 59
Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abgabepflichtigen wird das gesamte der Ex-