KStG 1988: § 5 Z 10, § 6a Abs 3
WGG: § 7 Abs 1a Z 1 idF BGBl I 2019/85
Verkauft eine gemeinnützigen Bauvereinigung ein Grundstück an eine (im Naheverhältnis zur Gemeinde stehende) Genossenschaft und verkauft die Gemeinde im Gegenzug dafür der gemeinnützigen Bauvereinigung ein anderes Grundstück ("Ersatzgrundstück"), auf dem die Bauvereinigung eine Wohnhausanlage zu errichten beabsichtigt, so steht der Verkauf des in Rede stehenden Grundstücks in einem derart engen Zusammenhang mit dem Ankauf des Ersatzgrundstücks, dass der Vorgang wirtschaftlich den Eindruck eines Grundstückstausches vermittelt. Ein solcher Tausch von Grundstücken zwecks Errichtung von Wohnungen auf der eingetauschten Grundstücksfläche kann durchaus zu den Rechtsgeschäften iSd § 7 Abs 1a WGG zählen, die mit der Errichtung, Erwerbung, Finanzierung und Überlassung der Bauten und Anlagen einer Bauvereinigung in dem üblichen Rahmen ordnungsmäßiger Wohnungswirtschaft zusammenhängen. Der Grundstückverkauf durch die gemeinnützige Bauvereinigung ist diesfalls als steuerfreies Hauptgeschäft iSd § 7 Abs 1a Z 1 WGG zu beurteilen.