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Neuzuweisung ungenutzter Referenzmengen hat entsprechend der Referenzmengen der einzelnen Erzeuger zu erfolgen

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/11ÖStZB 2021, 37 Heft 1 und 2 v. 15.1.2021

Wirtschaftslenkung

Verordnung Nr 3950/92 : Art 2 Abs 1

Milch-Garantiemengen-Verordnung: § 3

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