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Beschwerde bzw Vorlageantrag - Abweisung eines zweiten Fristverlängerungsantrages

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer LL.M.ÖStZB 2021/202ÖStZB 2021, 546 Heft 19 v. 1.10.2021

BAO: § 245 Abs 4, § 260 Abs 1, § 264 Abs 1

Eine bei Einbringung eines (ersten) Fristverlängerungsantrages noch offene Restfrist iSd § 245 Abs 4 BAO wird bei Stattgabe dieses Fristerstreckungsansuchens " konsumiert ", steht also bei späterer Abweisung eines weiteren Fristverlängerungsantrages nicht mehr zur Verfügung.

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