KStG 1988: § 1 Abs 3 Z 1, § 21 Abs 1 Z 1a
InvFG: § 186, § 188 (idF BGBl I 2011/77 und idF BGBl I 2013/135)
Eine - in den USA ansässige - Investmentgesellschaft (= eine "Series" eines nach US-amerikanischem Recht errichteten Trusts) hält Portfoliobeteiligungen an zwei österreichischen börsenotierten Aktiengesellschaften; es werden Dividenden an die Investmentgesellschaft ausgeschüttet und die ausschüttenden Gesellschaften behalten Kapitalertragsteuer ein. Strittig ist, ob die Dividendeneinkünfte, für die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, der Investmentgesellschaft oder deren Anteilsinhabern zuzurechnen sind. Davon hängt die Beurteilung ab, ob die Investmentgesellschaft oder ihre Anteilsinhaber - soweit sie die materiellen Voraussetzungen des § 21 Abs 1 Z 1a KStG 1988 erfüllten - berechtigt sind, die Rückzahlung der Quellensteuer zu beantragen.