EStG 1988: § 20 Abs 2 idF BGBl I 2015/118, § 27a Abs 5
Bezieht ein Steuerpflichtiger ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, so kann er auch dann keine Werbungskosten geltend machen, wenn er die Besteuerung dieser privaten Kapitalerträge nach dem allgemeinen Steuertarif beantragt (Regelbesteuerungsoption).