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Keine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer trotz Nichtentstehens der Steuerschuld

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/162ÖStZB 2021, 391 Heft 13 v. 1.7.2021

GrEStG: § 8 Abs 2, § 17

Die Vorschriften des § 17 GrEStG 1987 über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer setzen voraus, dass die Steuerschuld bereits nach § 8 GrEStG 1987 entstanden ist. Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorgangs vom Eintritt einer Bedingung abhängig, so entsteht die Steuerschuld nach § 8 Abs 2 GrEStG mit dem Eintritt der Bedingung.

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