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Adressierung eines Feststellungsbescheides an eine atypische stille Gesellschaft

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/159ÖStZB 2021, 384 Heft 13 v. 1.7.2021

BAO: § 93 Abs 2, § 188, § 190 Abs 1, § 191 Abs 1 lit c

Ein an eine unechte (atypische) stille Gesellschaft zu richtender Feststellungsbescheid gem § 188 BAO kann die Bezeichnung des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) mit dem Zusatz"und Mitgesellschafter" enthalten.

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