BAO: § 93 Abs 2, § 188, § 190 Abs 1, § 191 Abs 1 lit c
Ein an eine unechte (atypische) stille Gesellschaft zu richtender Feststellungsbescheid gem § 188 BAO kann die Bezeichnung des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) mit dem Zusatz"und Mitgesellschafter" enthalten.