UStG: § 11 Abs 12
MwSt-RL 2006/112/EG : Art 203
Das BFG stellt ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH und möchte wissen, ob eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung auch dann eintritt, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen kann, weil die Leistungsempfänger der Dienstleistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher sind.