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Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Bescheinigungspflicht von Zeugen für den Nachweis des "tatsächlich" entgangenen Verdienstes oder die angemessenen Kosten einer "notwendigerweise" vorzunehmenden Stellvertretung nach dem GebührenanspruchsG

Erkenntnisse des VfGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2021/133ÖStZB 2021, 311 Heft 11 v. 1.6.2021

B-VG: Art 7 Abs 1

StGG: Art 2

GebührenanspruchsG 1975: § 18 Abs 1

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