vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verfahrenshilfe nach der BAO für das Revisionsverfahren / Keine rückwirkende Bestellung zum Verfahrenshelfer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/127ÖStZB 2021, 294 Heft 10 v. 17.5.2021

BAO: § 292

1) Die Gewährung der Verfahrenshilfe nach der BAO ist nur "für das Beschwerdeverfahren" vor dem BFG vorgesehen. Als "Beschwerdeverfahren" kommen dabei nur Verfahren über Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO), Maßnahmenbeschwerden (§ 283 BAO) und Säumnisbeschwerden (§ 284 BAO), in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte