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Standortvermutung bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - Zeugeneinvernahme für Gegenbeweis

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/85ÖStZB 2020, 261 Heft 9 v. 2.5.2020

KFG: § 82 Abs 8 idF BGBl I 2014/620

NoVAG: § 1 Z 3 lit b, § 7 Abs 1 Z 2

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind (bis zum Gegenbeweis) als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Diese Standortvermutung

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