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Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer - Erbringung von EDV-Dienstleistungen an die Gesellschaft

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/43ÖStZB 2020, 145 Heft 6 v. 15.3.2020

EStG 1988: § 22 Z 2 Teilstrich 2

UStG: § 2

1) Übt ein (im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigter) wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht nur Aufgaben der Geschäftsführung aus, sondern auch Tätigkeiten im operativen Bereich der GmbH (hier: Erbringung von EDV-Dienstleistungen an die GmbH gegen Verrechnung eines Honorars inkl USt), so sind seine Bezüge insgesamt der Spezialbestimmung des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 (Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit) zu subsumieren (und stellen somit nicht einerseits Einkünfte aus selbständiger Arbeit und andererseits aus einem Gewerbebetrieb dar). Entscheidend ist, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst bei der Ausführung der von der Gesellschaft lukrierten Aufträge tätig wird.

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