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Pflegeheimkosten des Vaters als außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/16ÖStZB 2020, 49 Heft 3 v. 7.2.2020

EStG 1988: § 34 Abs 1

ABGB: § 143 idF vor BGBl I 2013/15 (nunmehr: § 234), § 946, § 947

Übernimmt ein Steuerpflichtiger die Kosten der (nicht durch das Pflegegeld abgedeckten) Heimunterbringung seines Vaters, so kann er nur für die Übernahme derjenigen Aufwendungen, die ihm zwangsläufig im Rahmen seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht erwachsen, außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Soweit er ohne rechtliche Verpflichtung freiwillig einen größeren Anteil der Aufwendungen übernimmt und andere Unterhaltspflichtige damit entlastet, liegen hingegen keine außergewöhnlichen Belastungen vor.

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