vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Bindende Trennungsfolgenvereinbarung betreffend Ehewohnung nach dem FamRÄG 2009 kein gebührenpflichtiger Vergleich

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/248ÖStZB 2020, 661 Heft 23 v. 1.12.2020

GebG: § 33 TP 20

EheG: § 87 idF BGBl I 2009/75

Verpflichtet sich der Ehegatte, dessen Wohnung durch Notariatsakt gem der "opting-out" Regelung des § 87 EheG idF des FamRÄG 2009, BGBl I 2009/75, aus der nachehelichen Aufteilung ausgeschlossen wurde, im Fall der Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe eine Ausgleichszahlung an die Ehegattin für deren Investitionen zu zahlen, liegt kein Vergleich vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte