vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Rückforderung von Familienbeihilfe - Verjährung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/239ÖStZB 2020, 654 Heft 23 v. 1.12.2020

FLAG: § 26

Aus der Zusammenschau der Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4 BAO kann geschlossen werden, dass auch die Rückforderung von Familienbeihilfe als Abgabenanspruch gilt und damit die Vorschriften betreffend die absolute Verjährung anwendbar sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte