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BFG: Keine Familienbeihilfe für die Dauer der Grundausbildung in der Finanzverwaltung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/238ÖStZB 2020, 653 Heft 23 v. 1.12.2020

FLAG: § 6 Abs 3 lit b

Die Grundausbildung als Bundesbedienstete in der Finanzverwaltung ist mit einem Lehrverhältnis als Steuerassistentin weder der Art nach noch im Hinblick auf die

Seite 653


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