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BFG: Kein Übergang der Herstellerbefreiung auf den unentgeltlichen Erwerber

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/230ÖStZB 2020, 647 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 2

Die " Herstellerbefreiung " im § 30 EStG 1988 geht nicht auf den unentgeltlichen Erwerber über. Erwirbt daher eine Steuerpflichtige im Jahr 1994 ein (von den Eltern errichtetes) Gebäude im Schenkungswege unentgeltlich und veräußert es sodann im Jahr 2014, so kann sie die Herstellerbefreiung nicht in Anspruch nehmen.

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