EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 2
Die " Herstellerbefreiung " im § 30 EStG 1988 geht nicht auf den unentgeltlichen Erwerber über. Erwirbt daher eine Steuerpflichtige im Jahr 1994 ein (von den Eltern errichtetes) Gebäude im Schenkungswege unentgeltlich und veräußert es sodann im Jahr 2014, so kann sie die Herstellerbefreiung nicht in Anspruch nehmen.