EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8 lit c
Wird ein Patent unentgeltlich überlassen, so sind für die Bemessung der AfA die fiktiven Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes anzusetzen.
Die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten ist grundsätzlich durch einen Akt der Schätzung für den Erwerbszeitpunkt vorzunehmen, wobei sich die Heranziehung der (nachgewiesenen) Herstellungskosten als die fundierteste und damit tauglichste der Schätzungsmethoden erweist.