KStG 1988: § 21 Abs 1 Z 1a
Hält eine " Crown Corporation ", die gem dem kanadischen Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne befreit ist und deren Kapital zur Gänze vom kanadischen Finanzministerium gehalten wird, Aktien/Anteile an verschiedenen österreichischen börsennotierten Aktiengesellschaf-