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Gastronomiebetrieb - Vorliegen von Dienstverhältnissen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/184ÖStZB 2020, 548 Heft 20 v. 15.10.2020

EStG 1988: § 47

Die bei einem Gastronomiebetrieb als Köche, Kellner, Schankkräfte, Kassenkräfte, Speisenträger und Reinigungskräfte beschäftigten Personen üben ihre Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses aus, wenn sie in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers stehen oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet sind.

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